Autopsien des Alltäglichen
Sonntag, 17. Dezember 2023
5 Monate und 10 Tage
Wieder mal ein kleines Lebenszeichen. Und ein Update für die Wenigen, die hier noch lesen.

Der im letzten Beitrag erwähnte Umgangstermin mit meinen beiden "kleinen" Kindern (8 und 13) fand am 1.9. (Freitag) statt. Die Große studiert inzwischen das zweite Jahr in den Niederlanden, sie will mit mir nichts zu tun haben. Die Unterhaltszahlung allerdings ausgenommen.
Der Umgangstermin war auch kein richtiger, wollte die Kleine doch, dass die Mutter mitgeht (die Caritas, in deren Räumen der Umgang hätte stattfinden sollen, war nicht besetzt, also gingen wir in den Ort in eine Eisdiele). So kann man sich mit den Kindern eben nicht ungestört unterhalten. Während des Umgangs klammerte sie sich dauernd an ihre Mutter. Der Mittlere, von Autismus und ADHS geplagt, verspeiste zwei Waffeln und wollte dann wieder nach Hause. Diese eine Stunde Umgang scheint das Schlimmste für die Kinder zu sein.

Die Noch-Gattin erwähnte, dass der Mittlere gerne aufs Segelflugfest am Wochenende gehen würde. Also vereinbarten wir einen Abholtermin. Bei Abholung wollte die Noch-Gattin wissen, wann wir zurück wären. Dies konnte ich ihr, im Hinblick auf seine Verhaltensweise, die ich kenne, nicht mitteilen. Sie sei auf jeden Fall zu Hause hieß es.

Beim Segelflugfest gab es eine Runde mit dem Motorflieger, Bungeejumping auf einem trampolinartigen Gestell und Currywurst mit Pommes und Softdrink. Dann wollte er heim.
Zu Hause angekommen war niemand da. Anrufe an die Noch-Gattin wurden nicht beantwortet. Ich war schon daran, ihn mit zu mir zu nehmen, als der direkte Nachbar(!) aus dem Haus kam, er sei angerufen worden von der Noch-Gattin, der Junge soll zu ihnen kommen, bis die Mutter zurück sei. Es sei von mir ja unverantwortlich, mich nicht mit der Mutter abzusprechen. Nun ja. Etwa eine Viertelstunde später kam dann die Mutter nach Hause.

Und seit dem habe ich meine Kinder wieder nicht gesehen. Meine Versuche, einen Termin auszumachen, wurden entweder komplett geblockt (Zitat "Du kannst die Kinder nicht sehen, meine Anwältin wird sich mit Deinem Anwalt in Verbindung setzen") oder es kam am Vorabend des ausgemachten Termins nach 22 Uhr eine SMS "Die Kinder wollen nicht". Das war der Vorabend zu meinem runden Geburtstag, ich vermute, die Noch-Gattin kannte den Termin, schließlich waren wir ja über 13 Jahre verheiratet.

Diese Woche rief mich dann noch das Jugendamt an. Die für unseren Fall zuständige Sachbearbeiterin teilte mir mit, sie würde zum Jahresende aufhören, dies sei ihr letzter Tag. Auf meine Frage einer Nachfolgeregelung kam "Das ist noch nicht bekannt." Auch teilte sie mir mit, dass ihr wie auch dem Richter seitens der Caritas die Information vorläge, dass das mit den begleiteten Umgängen nicht so geklappt habe, weil die Kinder nicht wollten, daher gäbe es keine neuen Termine. (Meine Information seitens der Caritas lauteten: Die Umgänge funktionieren ja, eine Begleitung sei nicht mehr notwendig, daher vereinbare man keine neuen Termine.) Auf meine Bitte, mir doch eine Kopie dieses Caritasschreibens auszuhändigen, da ich das trotz Nachfrage nie erhalten habe, wurde mir geantwortet, dass das ein Aktenschriftstück sei und daher nicht herausgegeben werden dürfe. Meine Nachfrage, ob sich die JA-Sachbearbeiterin aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung vorstellen könne, weshalb mich die Kinder nicht sehen wollten, kam als Antwort "Das weiß ich nicht, ich kenne weder Sie, noch Ihre Exfrau oder die Kinder." Das fand ich dann doch sehr bezeichnend.

Ich schickte ein Gedächtnisprotokoll an meinen Anwalt, der innerhalb einer Stunde anrief und mit mir Details eines Schreibens klärte. Das schickte er noch am selben Tag ans Gericht. Hauptpunkte des Inhalts waren die Wünsche, über Weihnachten vom 26. bis 28.12. Kinderumgang zu haben und im neuen Jahr beginnend dann 14tägig von Freitag 18 Uhr bis Sonntag 18 Uhr.
Die Antwort des Richters folgte am Tag darauf, dass er eine einstweilige Anordnung vorsähe, dass ich zumindest Weihnachten meine Kinder am 26.12. von 11 bis 18 Uhr sehen könne, einen mehrtägigen Umgang mit Übernachtung sähe er im Moment noch nicht als gegeben. Die Gegenseite habe nun 3 Tage, darauf zu reagieren.
Diese Frist läuft, in Werktagen gerechnet, morgen Abend ab. Dann werden wir weitersehen.

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Hach wie schade. Ich wollte bereits mehrfach nachfragen, wie es gelaufen ist.
Was soll man dazu sagen : (

Ich wünsche Ihnen sehr, daß der 14tägige Termin klappt und sich dann langsam die Situation mit den restl. Kindern wieder normalisiert.
Geld nehmen - ja, nicht sehr schön, aber was weiß man, was da alles zuvor von der Mutter erzählt wurde.
Mit bisserl Glück geht der Großen irgendwann mal selbst der Knopf auf - dafür drücke ich Ihnen die Daumen.

Meine "jüngeren Geschwister" sind ja so hörig, daß ich den Hut draufgeschmissen hab. Angeblich wollte dann die ältere doch Kontakt aufnehmen. Corona und "über paar Ecken" haben das bisher noch verhindert - ich habe aber keine Erwartungen mehr. Wenn es sein soll, gut und wenn nicht, dann eben nicht.
Aber da ist natürlich die Situation eine ganz andere als bei Ihnen.

Ich finde es schon ziemlich erstaunlich, was bei Ihnen Sachberarbeiterin wie auch Richter von sich geben - traurig sowas. Mit einem Gedächtnisprotokoll liegt man mE nie verkehrt. Und wenns nur drum geht, später noch einmal einen Blick darauf zu werfen.

Für 2024 wünsche ich Ihnen, daß sich der Umgang und die Beziehung zu den Kindern verbessert.

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Kleines Update:
Der Termin am 26. fand mit Einschränkungen statt. Die Kleine wollte überhaupt nicht mit, entschuldigte sich mit "Husten, Schnupfen, Bauchweh und Kopfweh" und sah bei der Aufzählung Ihre Mutter konstant an. Ich konnte mich des Eindrucks nicht erwehren, sie wollte wissen, ob sie alles richtig aufgesagt habe.
Mein Sohn ging mit, verzierte bei mir zu Hause ein paar Kekse, die er auch sofort aß. Er nahm allerdings keine weiteren mit, also dekorierte ich noch welche für seine Schwester und packte sie ein. Dann wollte er sofort ins Technikmuseum. Dort angekommen, schaute er sich nur die für ihn interessanten Exponate im Schnelldurchlauf an, dann wollte er zu sich nach Hause. Somit hatte ich ihn von 11 bis 16:15 Uhr, anstatt von 11 bis 18 Uhr beide Kinder.

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Ein kleiner Anfang. Die Kinder müssen sich auch erst wieder gewöhnen + event. zusätzliche Angst, wie die Mutter reagieren wird.

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Das mit
den kleinen Anfang stimmt schon. Indes wurde die einstweilige Anordnung des Gerichts in Teilen missachtet. Wenn das einfach so durchgeht, dann kann ich mir schon ausmalen, wie mit weiteren gerichtlichen Anordnungen ihrerseits verfahren wird. Sie werden keine besondere Bedeutung haben, man muss sich ja nicht daran halten, es gibt ja keine Konsequenzen. Und das finde ich blutdruckerhöhend. Dass sie damit durchkommt, immer wieder testet, wie weit sie Vorgaben, Grenzen folgenlos ignorieren kann.

Speziell, da ihre Anwältin in der Stellungnahme zur einstweiligen Anordnung bereits ankündigte, dass die Kleine nicht mitgehen wolle (was der Richter ablehnte) und dies nun per "Krankheit" durchsetzte. Als die Kleine nämlich alles aufzählte, zeigte sie keinerlei Anzeichen von Husten, Schnupfen oder fiebrigem Blick. Aber was weiß ich schon, ich interpretiere ja immer alles falsch.

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