Autopsien des Alltäglichen
Sonntag, 17. Dezember 2023
5 Monate und 10 Tage
Wieder mal ein kleines Lebenszeichen. Und ein Update für die Wenigen, die hier noch lesen.

Der im letzten Beitrag erwähnte Umgangstermin mit meinen beiden "kleinen" Kindern (8 und 13) fand am 1.9. (Freitag) statt. Die Große studiert inzwischen das zweite Jahr in den Niederlanden, sie will mit mir nichts zu tun haben. Die Unterhaltszahlung allerdings ausgenommen.
Der Umgangstermin war auch kein richtiger, wollte die Kleine doch, dass die Mutter mitgeht (die Caritas, in deren Räumen der Umgang hätte stattfinden sollen, war nicht besetzt, also gingen wir in den Ort in eine Eisdiele). So kann man sich mit den Kindern eben nicht ungestört unterhalten. Während des Umgangs klammerte sie sich dauernd an ihre Mutter. Der Mittlere, von Autismus und ADHS geplagt, verspeiste zwei Waffeln und wollte dann wieder nach Hause. Diese eine Stunde Umgang scheint das Schlimmste für die Kinder zu sein.

Die Noch-Gattin erwähnte, dass der Mittlere gerne aufs Segelflugfest am Wochenende gehen würde. Also vereinbarten wir einen Abholtermin. Bei Abholung wollte die Noch-Gattin wissen, wann wir zurück wären. Dies konnte ich ihr, im Hinblick auf seine Verhaltensweise, die ich kenne, nicht mitteilen. Sie sei auf jeden Fall zu Hause hieß es.

Beim Segelflugfest gab es eine Runde mit dem Motorflieger, Bungeejumping auf einem trampolinartigen Gestell und Currywurst mit Pommes und Softdrink. Dann wollte er heim.
Zu Hause angekommen war niemand da. Anrufe an die Noch-Gattin wurden nicht beantwortet. Ich war schon daran, ihn mit zu mir zu nehmen, als der direkte Nachbar(!) aus dem Haus kam, er sei angerufen worden von der Noch-Gattin, der Junge soll zu ihnen kommen, bis die Mutter zurück sei. Es sei von mir ja unverantwortlich, mich nicht mit der Mutter abzusprechen. Nun ja. Etwa eine Viertelstunde später kam dann die Mutter nach Hause.

Und seit dem habe ich meine Kinder wieder nicht gesehen. Meine Versuche, einen Termin auszumachen, wurden entweder komplett geblockt (Zitat "Du kannst die Kinder nicht sehen, meine Anwältin wird sich mit Deinem Anwalt in Verbindung setzen") oder es kam am Vorabend des ausgemachten Termins nach 22 Uhr eine SMS "Die Kinder wollen nicht". Das war der Vorabend zu meinem runden Geburtstag, ich vermute, die Noch-Gattin kannte den Termin, schließlich waren wir ja über 13 Jahre verheiratet.

Diese Woche rief mich dann noch das Jugendamt an. Die für unseren Fall zuständige Sachbearbeiterin teilte mir mit, sie würde zum Jahresende aufhören, dies sei ihr letzter Tag. Auf meine Frage einer Nachfolgeregelung kam "Das ist noch nicht bekannt." Auch teilte sie mir mit, dass ihr wie auch dem Richter seitens der Caritas die Information vorläge, dass das mit den begleiteten Umgängen nicht so geklappt habe, weil die Kinder nicht wollten, daher gäbe es keine neuen Termine. (Meine Information seitens der Caritas lauteten: Die Umgänge funktionieren ja, eine Begleitung sei nicht mehr notwendig, daher vereinbare man keine neuen Termine.) Auf meine Bitte, mir doch eine Kopie dieses Caritasschreibens auszuhändigen, da ich das trotz Nachfrage nie erhalten habe, wurde mir geantwortet, dass das ein Aktenschriftstück sei und daher nicht herausgegeben werden dürfe. Meine Nachfrage, ob sich die JA-Sachbearbeiterin aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung vorstellen könne, weshalb mich die Kinder nicht sehen wollten, kam als Antwort "Das weiß ich nicht, ich kenne weder Sie, noch Ihre Exfrau oder die Kinder." Das fand ich dann doch sehr bezeichnend.

Ich schickte ein Gedächtnisprotokoll an meinen Anwalt, der innerhalb einer Stunde anrief und mit mir Details eines Schreibens klärte. Das schickte er noch am selben Tag ans Gericht. Hauptpunkte des Inhalts waren die Wünsche, über Weihnachten vom 26. bis 28.12. Kinderumgang zu haben und im neuen Jahr beginnend dann 14tägig von Freitag 18 Uhr bis Sonntag 18 Uhr.
Die Antwort des Richters folgte am Tag darauf, dass er eine einstweilige Anordnung vorsähe, dass ich zumindest Weihnachten meine Kinder am 26.12. von 11 bis 18 Uhr sehen könne, einen mehrtägigen Umgang mit Übernachtung sähe er im Moment noch nicht als gegeben. Die Gegenseite habe nun 3 Tage, darauf zu reagieren.
Diese Frist läuft, in Werktagen gerechnet, morgen Abend ab. Dann werden wir weitersehen.

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